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   VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1193/21   

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https://dejure.org/2021,15497
VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1193/21 (https://dejure.org/2021,15497)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.06.2021 - 2 B 1193/21 (https://dejure.org/2021,15497)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Juni 2021 - 2 B 1193/21 (https://dejure.org/2021,15497)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1193/21
    Art. 8 Abs. 1 GG gewährleistet auch das Recht, selbst zu bestimmen, wann, wo und unter welchen Modalitäten eine Versammlung stattfinden soll (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 -, BVerfGE 128, 226 ff., Rn. 64 und Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 -, BVerfGE 69, 315 , juris Rn. 61).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1193/21
    Art. 8 Abs. 1 GG gewährleistet auch das Recht, selbst zu bestimmen, wann, wo und unter welchen Modalitäten eine Versammlung stattfinden soll (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 -, BVerfGE 128, 226 ff., Rn. 64 und Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 -, BVerfGE 69, 315 , juris Rn. 61).
  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05

    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1193/21
    Der Schutz ist nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen (ständige Rspr. des BVerfG, vgl. z.B. Beschluss vom 7. März 2011 - 1 BvR 388/05 -, juris Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1193/21
    Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 1190/90 -, BVerfGE 104, 92 , juris Rn. 41; BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. April 2007 - 1 BvR 1090/06 -, BVerfGK 11, 102 , juris Rn. 19).
  • BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06

    Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1193/21
    Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 1190/90 -, BVerfGE 104, 92 , juris Rn. 41; BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. April 2007 - 1 BvR 1090/06 -, BVerfGK 11, 102 , juris Rn. 19).
  • VGH Hessen, 31.07.2008 - 6 B 1629/08

    Zulassung einer Fahrraddemonstration auf einer Bundesautobahn

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1193/21
    Während bei innerörtlichen Straßen und Plätzen, bei denen die Widmung die Nutzung zur Kommunikation und Informationsverbreitung einschließt, Einschränkungen oder gar ein Verbot aus Gründen der Verkehrsbehinderung nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen, darf den Verkehrsinteressen bei öffentlichen Straßen, die allein dem Straßenverkehr gewidmet sind, größere Bedeutung beigemessen werden, so dass das Interesse des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmer an der ungehinderten Nutzung einer solchen Straße gegebenenfalls zurückzutreten hat (vgl. hierzu: Hess. VGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2008 - 6 B 1629/08 -, juris Rn. 12 , vom 15. Juni 2013 -2 B 1359/13 -, juris Rn. 2 und vom 30. Oktober 2020 - 2 B 2655/20 -, juris Rn. 6 ).
  • VGH Hessen, 17.06.2020 - 2 E 1289/20

    Streitwert in versammlungsrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1193/21
    Eine weitere Reduzierung des Streitwerts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes findet im Hinblick auf die Vorwegnahme der Hauptsache nicht statt (§ 52 Abs. 1 GKG, Nr. 1.5 Satz 2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013; vgl. Beschluss des Senats vom 17. Juni 2020 - 2 E 1289/20 -, juris).
  • VGH Hessen, 30.10.2020 - 2 B 2655/20

    Fahrrad-Demonstration von FridaysForFuture darf nicht auf der Autobahn A49

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1193/21
    Während bei innerörtlichen Straßen und Plätzen, bei denen die Widmung die Nutzung zur Kommunikation und Informationsverbreitung einschließt, Einschränkungen oder gar ein Verbot aus Gründen der Verkehrsbehinderung nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen, darf den Verkehrsinteressen bei öffentlichen Straßen, die allein dem Straßenverkehr gewidmet sind, größere Bedeutung beigemessen werden, so dass das Interesse des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmer an der ungehinderten Nutzung einer solchen Straße gegebenenfalls zurückzutreten hat (vgl. hierzu: Hess. VGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2008 - 6 B 1629/08 -, juris Rn. 12 , vom 15. Juni 2013 -2 B 1359/13 -, juris Rn. 2 und vom 30. Oktober 2020 - 2 B 2655/20 -, juris Rn. 6 ).
  • VGH Hessen, 14.06.2013 - 2 B 1359/13

    Demonstration über Marburger "Stadtautobahn" zulässig

    Auszug aus VGH Hessen, 04.06.2021 - 2 B 1193/21
    Während bei innerörtlichen Straßen und Plätzen, bei denen die Widmung die Nutzung zur Kommunikation und Informationsverbreitung einschließt, Einschränkungen oder gar ein Verbot aus Gründen der Verkehrsbehinderung nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen, darf den Verkehrsinteressen bei öffentlichen Straßen, die allein dem Straßenverkehr gewidmet sind, größere Bedeutung beigemessen werden, so dass das Interesse des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmer an der ungehinderten Nutzung einer solchen Straße gegebenenfalls zurückzutreten hat (vgl. hierzu: Hess. VGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2008 - 6 B 1629/08 -, juris Rn. 12 , vom 15. Juni 2013 -2 B 1359/13 -, juris Rn. 2 und vom 30. Oktober 2020 - 2 B 2655/20 -, juris Rn. 6 ).
  • VGH Bayern, 07.09.2021 - 10 CS 21.2282

    Routen der "Radsternfahrt" am 11. September 2021 in München dürfen nicht über

    Es ist kein üblicher, sozialadäquater Vorgang (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2021 - 10 CS 21.2196 ? Rn. 34; NdsOVG, B. 4.6.2021 - 2 B 1193/21 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 21.01.2022 - 5 L 148/22

    Abseilaktion über Autobahn

    Da in der Rechtsprechung auch des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs von jeher anerkannt ist, dass die spezifische Widmung der Autobahnen für den überörtlichen Kraftfahrzeugverkehr deren Nutzung für Versammlungszwecke nicht generell ausschließt ( HessVGH, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 2 B 1193/21 -, juris = BeckRS 2021, 12983 Rn. 4 m.w.N.), kommt es auf eine Abwägung mit den Interessen der Verkehrsteilnehmer an, die durch verkehrsregelnde Maßnahmen eine Beschränkung der durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG garantierten, indes auf Grund eines Gesetzes einschränkbaren Freiheit ihrer Person hinzunehmen hätten.
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2021 - 11 ME 275/21

    Rechtmäßigkeit der sicherheitsbedingten Routenbeschränkung einer Fahrrad-Demo auf

    Bei der widmungsfremden Nutzung von Autobahnen ist unter anderem zu prüfen, ob die beabsichtigte Nutzung einer Autobahn einen direkten Bezug zum Versammlungsthema hat (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 31.7.2008 - 6 B 1629/08 -, juris, Rn. 15; derselbe, Beschlüsse v. 4.6.2021 - 2 B 1193/21 und 2 B 1201/21 -, juris, jeweils Rn. 6).
  • VG Ansbach, 23.08.2021 - AN 4 S 21.01552

    Abänderung der angezeigten Versammlungsstrecke

    Die spezifische Widmung der Autobahnen für den überörtlichen Kraftfahrzeugverkehr schließt deren Nutzung für Versammlungszwecke aber nicht generell aus und macht sie damit nicht generell zum "versammlungsfreien Raum" (NdsOVG, B.v. 4.6.2021 - 11 ME 126/21 - juris Rn. 10; HessVGH, B.v. 4.6.2021 - 2 B 1193/21 - juris Rn. 4; OVG NW, B.v. 30.1.2017 - 15 A 296/16 - juris Rn. 17).

    Jedoch darf bei öffentlichen Straßen, die allein dem Straßenverkehr gewidmet sind, den Verkehrsinteressen größere Bedeutung beigemessen werden, sodass das Interesse des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmer an der ungehinderten Nutzung einer solchen Straße gegebenenfalls zurückzutreten hat (HessVGH, B.v. 4.6.2021 - 2 B 1193/21 - juris Rn. 4; OVG NW, B.v. 30.1.2017 - 15 A 296/16 - juris Rn. 19).

  • VGH Hessen, 05.10.2023 - 2 B 1353/23

    Verlagerung eines Protestcamps von der Straße auf einen nahegelegenen Parkplatz

    Bei innerörtlichen Straßen und Plätzen ist zudem zu berücksichtigen, dass Einschränkungen oder gar ein Verbot aus Gründen der Verkehrsbehinderung nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen, weil die Widmung die Nutzung zur Kommunikation und Informationsverbreitung einschließt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 04.06.2021 - 2 B 1193/21 -, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 23.08.2021 - 10 CS 21.2196

    Erfolglose Beschwerde gegen Routenänderung für Fahrradkorso

    Abgesehen davon ist weder erforderlich noch maßgeblich, dass die durch Staus infolge des Fahrradkorsos hervorgerufenen Gefahren wesentlich über die üblicher Staus hinausgehen, entscheidend sind die hieraus für Dritte folgenden Gefahren (vgl. NdsOVG, B.v. 4.6.2021 - 2 B 1193/21 ? juris Rn. 15).
  • VG München, 23.03.2023 - M 10 S 23.1388

    Erfolgloser Eilantrag gegen das Verbot einer Versammlung auf einer Autobahnbrücke

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass bei Bundesfernstraßen aufgrund ihrer Widmung den Verkehrsinteressen - also grundrechtlich betrachtet insbesondere der allgemeinen Handlungsfreiheit der Verkehrsteilnehmer - erhebliches Gewicht zuzusprechen ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 21; HessVGH, B.v. 4.6.2021 - 2 B 1193/21 - juris Rn. 4; OVG NRW, B.v. 3.11.2017 - 15 B 1370/17 - juris Rn. 17).
  • VG Oldenburg, 21.04.2023 - 7 B 1106/23
    Dort verlief die Versammlung auf der BAB 7 von der Anschlussstelle Fulda-Mitte über die Anschlussstelle Dreieck Fulda auf die A 66 bis zur Anschlussstelle Eichenzell (vgl. die Ausführungen des Hess. VGH, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 2 B 1193/21 -, juris zu eben jener Versammlung).
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